init beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 569/2014  

Karlsruhe, den 09.04.2019.

Der Vorstand der init innovation in traffic systems SE hat beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 6 bis zu 38.000 Stück eigene Aktien (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von maximal 500.000 Euro (ohne Nebenkosten) über die Börse zu erwerben.

Die zurückgekauften Aktien sollen für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, für Motivationsprogramme von Führungskräften, als Akquisitionswährung verwendet und/oder gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden.

Es ist geplant, den Aktienrückkauf im Zeitraum vom 10.04.2019 bis zum 30.06.2019 über die Börse durchzuführen.

Kontakt

Simone Fritz

Investor Relations
init SE
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