init beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Karlsruhe, den 04.03.2020.

Der Vorstand der init innovation in traffic systems SE hat beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 6 bis zu 20.000 Stück eigene Aktien (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von maximal 490.000 Euro (ohne Nebenkosten) über die Börse zu erwerben.

Die zurückgekauften Aktien sollen für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, für Motivationsprogramme von Führungskräften, als Akquisitionswährung verwendet und/oder gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden.

Es ist geplant, den Aktienrückkauf im Zeitraum vom 05.03.2020 bis zum 17.03.2020 über die Börse durchzuführen.

Kontakt

Simone Fritz

Investor Relations
init SE
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