init beschließt weiteren Aktienrückkauf

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Karlsruhe, den 17. März 2020.

Der Vorstand der init innovation in traffic systems SE hat beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 6 bis zu 70.000 Stück eigene Aktien (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von maximal 1.300.000 Euro (ohne Nebenkosten) über die Börse zu erwerben.

Die zurückgekauften Aktien sollen für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, für Motivationsprogramme von Führungskräften, als Akquisitionswährung verwendet und/oder gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden.

Es ist geplant, den Aktienrückkauf im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 12.05.2020 über die Börse durchzuführen.

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Simone Fritz

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